Mind-Akademie 2026

Insolvenz als Ende oder als Anfang einer zweiten Chance?

Die Insolvenz einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft (z.B. GmbH, AG etc.) wird ebenso wie die Insolvenz einer natürlichen Person oft mit einem Scheitern und Versagen gleichgesetzt. Sie wäre dann das wirtschaftliche und persönliche Ende der (juristischen) Person. Doch kann eine Insolvenz auch der Anfang von etwas Neuem sein, wenn sie für eine Restrukturierung, einen wirtschaftlichen und finanziellen Neubeginn genutzt wird. Die im deutschen Recht vorhandenen Instrumente der Insolvenzordnung (InsO) und des Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) werden für ein nichtjuristischen Publikum nachvollziehbar aufgezeigt. Es gibt für jede und jeden eine zweite Chance!

Das Profilbild der Vortragenden
Prof. Dr. Georg Bitter

1990 - 1995 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf; Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; 1995 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Promotion und Zweites Juristisches Staatsexamen; 1999 - 2005 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt); 2005 Habilitation; seit WS 2005/2006 an der Universität Mannheim tätig als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM) und Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS); von 2008 bis 2022 zudem Dozent für Handelsrecht und Kapitalmarktrecht an der Mannheim Business School; Kommentator u.a. im Münchener Kommentar zur InsO, im GmbHG-Kommentar von Scholz sowie im Bankrechts-Handbuch; Forschungsschwerpunkte: Insolvenz-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Informationen unter www.georg-bitter.de