Wir möchten selbstbestimmt leben und ggf. selbstbestimmt sterben. Wer entscheidet über den Grad unserer Selbstbestimmtheit? Falls diese in Zweifel stehen oder nicht in ausreichendem Maße gegeben sein sollte: Was wären die Konsequenzen, insbesondere für Suizidassistenz?
Michael Hassemer ist Jurist, Hochschullehrer und Richter. Er promovierte mit einer Arbeit über gewerbliche Schutzrechte im Mercosur. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität München und habilitierte sich 2006 mit einer rechtsvergleichenden Untersuchung zum europäischen Verbrauchsgüterkaufrecht.
Seit 2006 ist Hassemer Professor für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Geistigen Eigentum und Verfassungsrecht. Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit war er Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken. Er ist zudem im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht.
Hassemer hat in- und außerhalb Europas vorgetragen zu staatlicher und justizieller Neutralität, Sterbehilfe, Krise des Subjekts, ganzheitlichem Innovationsschutz, genetischen Ressourcen/traditionellem Wissen uvm.
Er unterhält einen juristischen Kanal auf YouTube mit über 1,8 Mio. Aufrufen. Mit der Band „jacuzzi“ gewann er zweimal den deutschen Pop- und Rock-Preis. Seine Musik findet sich auf spotify.com und weiteren Plattformen.