Testamente und Vorsorgeregelungen werden häufig mit späteren Lebensphasen verbunden, sind jedoch auch für jüngere Menschen von großer Bedeutung. Ziel dieses Vortrag ist es, verständlich die grundlegenden rechtlichen Zusammenhänge rund um Nachlassplanung und persönliche Vorsorge.
Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, welche gesetzlichen Regelungen greifen, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist. Darauf aufbauend wird dargestellt, worauf bei der Erstellung eines Testaments zu achten ist. Behandelt werden sowohl formale Anforderungen als auch inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie typische Fehlerquellen, die leicht vermieden werden können. Ein weiterer Teil des Vortrags widmet sich den Vorsorgeregelungen. Dabei werden insbesondere die Generalvollmacht und die Patientenverfügung betrachtet. Es wird erklärt, welche Funktion diese Instrumente erfüllen, in welchen Situationen sie relevant werden und warum sie eine wichtige Ergänzung zur Testamentserstellung darstellen.
Insgesamt zeigt der Vortrag auf, dass Testamente und Vorsorgeregelungen nicht erst im späteren Lebensverlauf an Bedeutung gewinnen, sondern bereits in jüngeren Jahren sinnvoll sein können.
Ich bin Fachanwältin für Erbrecht und berate bei der deutschen Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz am Standort Mannheim Familienunternehmen sowie Privatpersonen im Rahmen der individuellen Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Ich berate in nationalen wie internationalen Sachverhalten. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Erb- und Familienrechts sowie des korrespondierenden Steuer- und Gesellschaftsrechts mit einem besonderen Fokus auf dem internationalen Privatrecht. Ich konzipiere in diesem Zusammenhang Testamente, Erb-, Schenkungs- und Eheverträge sowie Gesellschaftsverträge. Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Erben, Testamentsvollstreckern und Pflichtteilsberechtigten vertrete ich unsere Mandanten auch bei familienrechtlichen Streitigkeiten sowie im Scheidungsfall. Außerdem begleite ich unsere Mandanten bei Anträgen auf Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung der Bundesrepublik Deutschland.